Das Bundessozialgericht (BSG) hat kürzlich in zwei Fällen entschieden, dass eine zweite und dritte Sperrzeit des Arbeitslosengeldes (ALG) mit einer Dauer von sechs und zwölf Wochen nur dann eintreten kann, wenn dem Arbeitslosen zuvor konkrete Rechtsfolgebelehrungen erteilt worden sind und zudem bereits ein Bescheid über eine vorausgegangene Sperrzeit ergangen ist.
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Verehrte Klienten, Mitarbeiter, Mitglieder und FörderPartner,
schon wieder ist Weihnachten, dies bedeutet, dass wir uns freuen können, dass uns der Retter und Heiland geboren ist – Jesus Christus - der Sohn Gottes.
Luk. 9, 10 - 11
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Liebe LIBERTAS-Samariter, verehrte FörderPartner, liebe Interessenten,
unsere Chronik möchte Sie gerne mitnehmen in das Jahr 2004 bis in das heutige 2019 und Ihnen von den ersten Gedanken zur Gründung einer Schuldnerberatung, über die Entstehung der Königsbrunner Zweigstelle, der Erweiterung um Zweigstellen in Lichenstein, Freiburg und Leipzig bis hin zur heutigen Arbeit berichten.
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