Die Bundesregierung informiert in einer aktuellen Meldung darüber, wie sich Verbraucher gegenüber ungerechtfertigter Forderungen unseriöser Inkasso-Unternehmen wehren können.

Dazu sollte auch der online-Service der Verbraucherzentralen genutzt werden, mit dem Betroffene die Zahlungsverpflichtungen und die Höhe der Kosten überprüfen können. Inkasso-Unternehmen unterliegen zudem umfangreichen Informationspflichten: es muss der Auftraggeber, der Grund der Forderung schon bei der ersten Mahnung klar und verständlich wiedergegeben werden. Die Zusammensetzung der Kosten muss nachvollziehbar sein (Verzinsung, Zinssatz, Verzinsungszeitraum). Bestimmte Kosten dürfen nicht abgerechnet werden, z. B. Kontoführung, Bonitätsauskunft oder Identitätsfeststellung. Hier sollte man widersprechen und ggf. Nachweise verlangen. Für die Überprüfung der Berechtigung des Inkasso-Unternehmens steht das Rechtsdienstleistungsregister zur Verfügung. Eine amtliche Zulassung für das Eintreiben von Forderungen kann so überprüft werden.

Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH